Privatgutachten




Im Privatgutachten wird der Sachverständige nicht von einem zuständigen Gericht beauftragt, sondern von einer Partei.
Dabei bestimmt der Auftraggeber den Umfang des Gutachtens.

Auftraggeber können Privatpersonen, Gesellschaften, Versicherungen, Unternehmen oder Rechtsanwälte sein.
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